{"id":8,"date":"2014-06-02T10:17:37","date_gmt":"2014-06-02T08:17:37","guid":{"rendered":"http:\/\/web5278.isis.artatis.de\/verein\/?page_id=8"},"modified":"2024-10-08T17:08:44","modified_gmt":"2024-10-08T15:08:44","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.kvh-helau.de\/?page_id=8","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<h1 style=\"text-align: left;\">\u00a7 1<\/h1>\n<h3 style=\"text-align: left;\">Name, Gr\u00fcndung, Sitz<\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKarnevalverein H\u00fcttenberg\u201c. Die Gr\u00fcndung erfolgte am 10. Januar 1979 durch elf interessierte B\u00fcrger.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Der Verein hat seinen Sitz in H\u00fcttenberg; Anschrift ist die Adresse des jeweiligen<br \/>\n1. Vorsitzenden bzw. des Pr\u00e4sidiumssprechers.<\/p>\n<h1 style=\"text-align: left;\">\u00a7 2<\/h1>\n<h3 style=\"text-align: left;\">Zweck, Aufgaben und Grunds\u00e4tze<\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">1) Vereinszweck ist die Pflege des karnevalistischen Brauchtums. Es wird insbesondere verwirklicht durch:<\/p>\n<p>&#8211; Abhalten karnevalistischer Sitzungen und anderer karnevalistischer Veranstaltungen<br \/>\n<span style=\"color: initial;\">&#8211; Teilnahme an Umz\u00fcgen<br \/>\n<\/span>&#8211; F\u00f6rderung des Jugendkarnevals<\/p>\n<p>2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des \u00a7 52 Abs. 2 Nr. 23 Abgabenordnung, und zwar durch F\u00f6rderung des traditionellen Brauchtums auf dem Gebiet des Karnevals.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">4) Mittel, die dem Verein zuflie\u00dfen, d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Verein fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h1 style=\"text-align: left;\">\u00a7 3<\/h1>\n<h3 style=\"text-align: left;\">Mitgliedschaft<\/h3>\n<p style=\"text-align: left;\">1) Mitglieder<\/p>\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/p>\n<p>Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Bei Minderj\u00e4hrigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.<\/p>\n<p>Der Verein besteht aus beitragspflichtigen und beitragsbefreiten Mitgliedern. Jeder kann Mitglied des Vereins werden. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintritt in den Verein. Dieser erfolgt \u00fcber eine Beitrittserkl\u00e4rung mit SEPA-Lastschriftmandat beim 1. Rechner oder einem anderen Vorstandsmitglied.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Automatisch von der Beitragszahlung befreit sind:<\/p>\n<p>&#8211; Alle Kinder eines jeden Beitragszahlers bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. (Familienmitgliedschaft)<br \/>\n<span style=\"color: initial;\">&#8211; Auf ihren Antrag hin werden von der Beitragszahlung befreit:<br \/>\n<\/span><span style=\"color: initial;\">\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 &#8211; Ehrenmitglieder (ab Vollendung des 65. Lebensjahres)<\/span><\/p>\n<p>Der Vorstand ist berechtigt, Aufnahmeantr\u00e4ge abzulehnen, soweit diese den Vereinsinteressen entgegenstehen, auch ohne Angabe von Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>2) Beginn und Ende der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrages bzw. nach Best\u00e4tigung durch den Rechner. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss oder Tod. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Verein.<\/p>\n<p>3) Austritt<\/p>\n<p>Jedes Mitglied kann jederzeit seinen Austritt erkl\u00e4ren. Die Erkl\u00e4rung ist gegen\u00fcber einem Vorstandsmitglied abzugeben.<\/p>\n<p>4) Ausschluss<\/p>\n<p>Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn<\/p>\n<p>&#8211; das Mitglied seine satzungsgem\u00e4\u00dfen Pflichten grob und wiederholt verletzt hat und dem Verein in seinem Ansehen schadet,<br \/>\n<span style=\"color: initial;\">&#8211; das Mitglied mit seinen Beitragszahlungen trotz mehrfacher Mahnungen bis zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres im R\u00fcckstand ist.<\/span><\/p>\n<p>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>Dem ausgeschlossenen Mitglied ist der Beschluss innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen. Ihm steht Beschwerde an die Hauptversammlung offen. Diese Beschwerde ist sp\u00e4testens einen Monat nach erfolgter Bekanntgabe des Ausschlusses seitens des Mitgliedes beim Vorstand einzureichen. Sie wird in der n\u00e4chsten Hauptversammlung vorgelegt, bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.<\/p>\n<h1>\u00a7 4<\/h1>\n<h3>Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h3>\n<p>1) Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>2) Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu f\u00f6rdern, insbesondere<br \/>\nregelm\u00e4\u00dfig seine Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten und, soweit es in seinen Kr\u00e4ften steht, das Vereinsleben durch seine Mitarbeit zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<h1>\u00a7 5<\/h1>\n<h3>Ehrungen und Ehrenmitgliedschaften<\/h3>\n<p>Mitglieder mit 11-j\u00e4hriger Mitgliedschaft erhalten die Ehrennadel des Vereins, Mitglieder mit 22-j\u00e4hriger Mitgliedschaft die silberne Ehrennadel des Vereins, Mitglieder mit 33-j\u00e4hriger Mitgliedschaft die goldene Ehrennadel des Vereins und Mitglieder mit 44-j\u00e4hriger Mitgliedschaft die Konfetti Nadel.<\/p>\n<p>Tr\u00e4ger der Ehrennadel werden ab dem vollendeten 65. Lebensjahr Ehrenmitglied.<\/p>\n<p>Ausscheidende langj\u00e4hrige Vorstandsmitglieder, k\u00f6nnen vom Vorstand als Ehrenvorstandsmitglieder vorgeschlagen werden. \u00dcber die Benennung als Ehrenvorstandsmitglied entscheidet die Hauptversammlung.<\/p>\n<p>Vereinsmitglieder und sonstige Personen, die in besonderer Weise zum Bestehen und Fortgang des Vereins beigetragen haben, k\u00f6nnen zu Ehrensenatoren des Vereins ernannt werden. Hier\u00fcber entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>Weiterhin k\u00f6nnen Mitglieder f\u00fcr besondere Verdienste geehrt werden. Vorschl\u00e4ge hierf\u00fcr macht der Ehrenausschuss.<\/p>\n<p>Ehrungen haben in geeigneter Weise zu erfolgen.<\/p>\n<h1>\u00a7 6<\/h1>\n<h3>Finanzen<\/h3>\n<p>Der Verein bestreitet die anfallenden Kosten durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge und sonstige Einnahmen. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder, die nicht durch \u00a73 von der Beitragszahlung automatisch, bzw. auf Antrag befreit sind:<\/p>\n<p>Die Beitragsh\u00f6he wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n<h1>\u00a7 7<\/h1>\n<h3>Organe des Vereins<\/h3>\n<p>Verwaltungsorgane des Vereins sind:<\/p>\n<p>&#8211; die Mitgliederversammlung<br \/>\n<span style=\"color: initial;\">&#8211; der Vorstand<\/span><\/p>\n<h1>\u00a7 8<\/h1>\n<h3>Mitgliederversammlung<\/h3>\n<p>Die Mitgliederversammlung findet unmittelbar nach Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr statt. Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 1. April des Kalenderjahres. Zu Hauptversammlungen muss der Vorstand einladen.<\/p>\n<p>Weitere (au\u00dferordentliche) Hauptversammlungen sind nach Beschluss des Vorstandes oder nach Forderung von mindestens 25% der Mitglieder abzuhalten. Die letztgenannte Forderung ist mit Unterschriften zu belegen; ihr hat der Vorstand innerhalb von 3 Monaten nachzukommen.<\/p>\n<p>Die Einladung und Tagesordnung f\u00fcr die Hauptversammlung ist sp\u00e4testens 14 Tage vorher durch \u00f6ffentliche Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde den Mitliedern zur Kenntnis zu bringen.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge f\u00fcr die Hauptversammlung sind sp\u00e4testens 7 Tage vor derselben schriftlich beim Vorsitzenden, einem Stellvertreter oder dem Pr\u00e4sidium einzureichen. Sp\u00e4tere Antr\u00e4ge oder Antr\u00e4ge w\u00e4hrend der Versammlung m\u00fcssen sich an der Tagesordnung orientieren.<\/p>\n<p>Die Hauptversammlung fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit, soweit im Einzelnen in dieser Satzung nichts anderes festgelegt ist.<\/p>\n<p>Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<\/p>\n<p>Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.<\/p>\n<p>Ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeiten der Mitgliederversammlung:<\/p>\n<p>&#8211; Wahl und Abwahl des Vorstandes;<br \/>\n<span style=\"color: initial;\">&#8211; Wahl der Kassenpr\u00fcfer;<br \/>\n<\/span><span style=\"color: initial;\">&#8211; Entgegennahme von T\u00e4tigkeits-, Gesch\u00e4fts-, Kassen und Kassenpr\u00fcfberichten;<br \/>\n<\/span><span style=\"color: initial;\">&#8211; Genehmigung der Kassenberichte;<br \/>\n<\/span><span style=\"color: initial;\">&#8211; Entlastung des Vorstandes;<br \/>\n<\/span><span style=\"color: initial;\">&#8211; Satzungs\u00e4nderungen;<br \/>\n<\/span><span style=\"color: initial;\">&#8211; Festsetzung der Beitragsh\u00f6he<br \/>\n<\/span><span style=\"color: initial;\">&#8211; Entscheidung \u00fcber die Beschwerde eines Mitgliedes, wegen dessen Ausschluss aus dem Verein;<\/span><\/p>\n<h1>\u00a7 9<\/h1>\n<h3>Vorstand<\/h3>\n<p>Dem Vorstand des Vereins obliegt die Vertretung des Vereins nach \u00a7 26 BGB und die<br \/>\nF\u00fchrung seiner Gesch\u00e4fte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>a) die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschlie\u00dflich der<br \/>\nAufstellung der Tagesordnung<\/p>\n<p>b) die Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung,<\/p>\n<p>c) die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und die Anfertigung des Jahresberichts<\/p>\n<p>d) die Aufnahme neuer Mitglieder.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird auf 3 Jahre gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Er setzt sich zusammen aus:<\/p>\n<p>&#8211; 1. Vorsitzender, 2 stellvertretende Vorsitzende;<\/p>\n<p>mit Zustimmung der Hauptversammlung kann der Verein auch von einem dreik\u00f6pfigen Pr\u00e4sidium anstelle des 1. und der beiden stellvertretenden Vorsitzenden geleitet und vertreten werden. Ein Pr\u00e4sidiumssprecher ist zu benennen (s. \u00a7 1, Anschrift)<\/p>\n<p>&#8211; 1. Rechner, 2. Rechner;<br \/>\n&#8211; 1. Schriftf\u00fchrer, 2. Schriftf\u00fchrer<br \/>\n<span style=\"color: initial;\">&#8211; bis zu 5 Beisitzer<br \/>\n<\/span><span style=\"color: initial;\">&#8211; eventuelle Ehrenvorstandsmitglieder (kein Stimmrecht)<\/span><\/p>\n<p>Eine durch Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes notwendig werdende Ersatzwahl erfolgt in der n\u00e4chsten Hauptversammlung.<\/p>\n<p>Der Vorstand bestimmt den Sitzungspr\u00e4sidenten (siehe auch \u00a7 10).<\/p>\n<p>Alle Vorstandsmitglieder verpflichten sich zu guter und sachlicher Mitarbeit zum Wohle des Vereins. Sie sind besonders verpflichtet, bei gegens\u00e4tzlichen Auffassungen in der Mitgliederschaft regulierend und ordnend zu wirken, gebotene Vertraulichkeit zu wahren, die Aktivit\u00e4ten im Verein zu f\u00f6rdern und den Verein zu repr\u00e4sentieren.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende, bzw. das Pr\u00e4sidium, kann Aufgabenverteilungen vornehmen.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende (Pr\u00e4sidiumssprecher), Rechner und der Schriftf\u00fchrer<br \/>\n\u2013 soweit erforderlich auch andere \u2013 legen der Hauptversammlung T\u00e4tigkeitsberichte vor. Die T\u00e4tigkeit dieser, wie aller Vorstandsmitglieder, bedarf der Entlastung durch die Hauptversammlung.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden mit der Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder gefasst.<\/p>\n<p>Gegen Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung hat der Vorstand ein Widerspruchsrecht. Dies bewirkt die Einberufung einer erneuten Hauptversammlung innerhalb von 3 Monaten, w\u00e4hrend der diese Versammlung erneut zu beraten und zu beschlie\u00dfen hat. Dieser Beschluss ist dann endg\u00fcltig.<\/p>\n<h1>\u00a7 10<\/h1>\n<h3>Sitzungspr\u00e4sident<\/h3>\n<p>Der Sitzungspr\u00e4sident entscheidet, in Zusammenarbeit mit dem Vorstand, \u00fcber die Zusammenstellung des Programms der Gro\u00dfen Elferratssitzungen und die Besetzung des Elferrats.<\/p>\n<p>Er sollte, falls nicht selbst Vorstandsmitglied, an Vorstandssitzungen, die die Elferratssitzungen betreffen, teilnehmen.<\/p>\n<h1>\u00a7 11<\/h1>\n<h3>Ehrenausschuss<\/h3>\n<p>Der Ehrenausschuss setzt sich zusammen aus<\/p>\n<p>&#8211; einem Vorsitzenden<br \/>\n&#8211; drei Beisitzer<\/p>\n<p>Er unterbreitet dem Vorstand alle Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Ehrungen und Auszeichnungen aufgrund des \u00a7 5.<\/p>\n<p>Er ehrt in Abstimmung mit dem Vorstand Vereinsmitgliedern bei besonderen famili\u00e4ren Anl\u00e4ssen.<\/p>\n<p>Er \u00fcbt eine beratende T\u00e4tigkeit aus, soweit er vom Vorstand in Vereinsangelegenheiten hierzu angerufen wird.<\/p>\n<h1>\u00a7 12<\/h1>\n<h3>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n<p>Solange der Verein noch aktive Mitglieder hat, oder mindestens 7 Mitglieder z\u00e4hlt, kann er nicht aufgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p>Eine Aufl\u00f6sung kann nur in einer Hauptversammlung durch 75 % der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Es gilt auch hier \u00a7 8 dieser Satzung.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt die Liquidation durch die zum Zeitpunkt des Aufl\u00f6sungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder. Falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Gemeinde H\u00fcttenberg, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige und wohlt\u00e4tige Zwecke innerhalb der Gemeinde zu verwenden hat.<\/p>\n<h1>\u00a7 13<\/h1>\n<h3>Inkrafttreten der Satzung<\/h3>\n<p>Diese Satzung tritt am 09.05.2023 in Kraft und setzt die am 06. Oktober 1979 beschlossene und letztmalig am 17. April 2013 ge\u00e4nderte Satzung au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>H\u00fcttenberg, den 09.05.2023<\/p>\n<p>Der Vorstand<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Gr\u00fcndung, Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eKarnevalverein H\u00fcttenberg\u201c. 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